• +++ 25.10.2024: Räumungsverkauf 18.11.24 17-20.00 Uhr / 23.11.24 11- 14:00 Uhr alte Geschäftsstelle-Burg +++
  • +++ 25.10.2024: Adventskalender Aktion 23.11.2024 an der Burg +++
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Beitragsordnung Badminton

§ 1 Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder der Badmintonabteilung im Friedenauer TSC 1886 e.V. und ist in der Satzungdes Friedenauer TSC 1886 e.V. verankert.

§ 2 Beitragsbeschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

Der Beitrag für ein Kalenderjahr beträgt:
  Regulär 150 EUR
  Ermäßigt 125 EUR
  Kinder/Jugendliche 100 EUR
  Passive Mitgliedschaft 37 EUR

Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Kinder-/Jugendbeitrag folgendermaßen:
  2. Kind 75 EUR
  3. Kind 50 EUR
  4. und weitere Kinder 37 EUR

Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Der Beitrag ist jeweils am 1. Januar fällig und muss bis spätestens 31. März des laufenden Jahres bezahlt sein. Bei fristgerechter Zahlung wird ein Rabatt von 25 EUR gewährt.

Der ermäßigte Beitrag gilt für Studenten, Auszubildende und Hartz IV Empfänger.

§ 4 Aufnahmegebühren

Im Eintrittsjahr wird ein anteiliger Beitrag entsprechend der verbleibenden Monate des Jahres berechnet. Gesonderte Aufnahmegebühren fallen nicht an.

§ 5 Kontoverbindung

Landesbank Berlin - Berliner Sparkasse
Empfänger: Friedenauer TSC Badminton
IBAN: DE81 1005 0000 0190 5921 50
BIC: BELADEBEXXX

§ 6 Familienbonus

Ab vier zahlenden Familienmitgliedern wird jedem Mitglied am Jahresende ein Betrag von 10,00 Euro erstattet. Als Familienmitglieder zählen die in einem Haushalt lebenden Eltern und Kinder. Ein Mitglied, das in zwei Abteilungen gemeldet ist und dort Beiträge zahlt, wird doppelt gezählt. Alle Mitglieder müssen während des gesamten Jahres gemeldet gewesen sein und sämtliche Beiträge in den Abteilungen gezahlt haben. Der Bonus wird rückwirkend auf Antrag gewährt; dieser ist schriftlich bei derGeschäftsstelle des Hauptvereins zu stellen.

§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft) der Satzung des Friedenauer TSC 1886 e.V. möglich.

Sollten Sie einen Abteilungswechsel für sich oder ihr Kind durchführen, teilen sie das bitte bei Ihrer Kündigung und beim Neueintritt der Abteilung den Mitarbeitern der Abteilung mit.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung (auch e-Mail) gegenüber dem Vorstand des Hauptvereins oder der Abteilungsleitung. Er ist jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31. Mai und zum 31. Dezember eines Jahres möglich.

Bei Austritt zum 31. Mai wird die Hälfte des gezahlten Jahresbeitrags erstattet. (Für jedes Mitglied muss die Abteilung Beiträge an den Hauptverein und den Badminton-Verband Berlin-Brandenburg für ein ganzes Jahr abführen, daher werden bei Austritt zu Ende Mai nur 6 Monatsbeiträge erstattet.)

§ 8 Passive Mitgliedschaft

Ein Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist nur durch schriftliche Erklärung (auch e-Mail) gegenüber der Abteilungsleitung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum 31. Mai und zum 31. Dezember eines Jahres möglich.

Ein Wechsel von passiver zu aktiver Mitgliedschaft ist jederzeit durch schriftliche Erklärung (auch e-Mail) gegenüber der Abteilungsleitung möglich.

Hinweise zu Einzug und Überweisung

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der fällige Betrag jeweils am 27. März eingezogen. Etwa zwei Wochen vor dem Einzug werden die Mitglieder per Mail an den bevorstehenden Einzug erinnert. Kann der Betrag mangels Deckung nicht eingezogen werden, trägt das Mitglied die entstehenden Kosten.

Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten bei der Überweisung unter Verwendungszweck das Stichwort „Beitrag“ anzugeben.

(Stand: 25.2.2018)

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